Sonderregeln für einzelne Länder

Für Bewerberinnen und Bewerber mit einer Hochschulzugangsberechtigung oder Masterzugangsberechtigung aus folgenden Ländern gelten Sonderregeln:

Aktuelle Hinweis für Bewerberinnen und Bewerber aus Iran

Bewerberinnen und Bewerber aus Iran, die sich bereits in Deutschland aufhalten:

Sind Bewerberinnen und Bewerber aus Iran bereits in Deutschland und können ihre Bildungsnachweise nicht mehr mit dem Legalisierungsstempel der Deutschen Botschaft in Teheran einreichen, ist folgender Weg im Ausnahmefall möglich, solange die Bewerberinnen und Bewerber ihre Originalzeugnisse in Deutschland haben:

  1. Originalzeugnissen von einem amtlich vereidigten Übersetzer übersetzen lassen; auf den übersetzten Zeugnissen muss vom vereidigten Übersetzer bestätigt sein, dass die Übersetzungen auf Grundlage der Originalzeugnisse erstellt wurden
  2. Originalzeugnisse von einem Notar amtlich beglaubigen lassen
  3. Upload in TUMonline der amtlich beglaubigten Kopie des Originals sowie der Zeugnisübersetzung des vereidigten Übersetzers inklusive des Hinweises, dass die Übersetzung auf Grundlage des Originalzeugnisses erstellt wurde


Bewerberinnen und Bewerber aus Iran, die sich aktuell nicht in Deutschland aufhalten:

Derzeit ist die Botschaft in Teheran leider nicht in der Lage, Legalisierungen iranischer Dokumente vorzunehmen. Eine entsprechende Information ist auf der Webseite der Botschaft veröffentlicht.

Es besteht momentan auch keine Möglichkeit, Visa zu beantragen. Das Auswärtige Amt sucht nach Lösungen für Personen, die sich bereits auf der Warteliste der Botschaft befinden. Neuregistrierungen auf der Warteliste sind im Bereich des Studiums momentan nicht möglich.

Solange sich an dieser Situation nichts ändert, hat die Universität leider keinen Handlungsspielraum.

Brauchen Sie ein Visum? Informieren Sie sich rechtzeitig!

Viele internationale Studierende an der TUM benötigen für Ihre Einreise nach Deutschland ein Visum. Sobald sie in Deutschland angekommen sind, benötigen sie einen Aufenthaltstitel.

Sie müssen nicht auf die Zulassung warten, um mit dem Visumsprozess zu beginnen! Bereits vor Erhalt der Zulassung kann ein Visum zur Studienplatzsuche beantragt werden und dieses Visum kann in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums umgewandelt werden.

Informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig über die Bestimmungen für Visa und Aufenthaltstitel – und kontaktieren Sie frühzeitig die Deutsche Botschaft oder ein deutsches Konsulat in Ihrem Land.

Wenn Sie ein Visum benötigen, können Sie jetzt Ihren Visumsantrag kostenfrei mit der App „Visaflow“ planen. Dazu benutzen Sie den Code „TUM25“. Bitte beachten Sie, dass VisaFlow ein externer Anbieter ist. Bei technischen und inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das VisaFlow-Team.

Termine und Fristen

Semester- und Vorlesungszeiten, vorlesungsfreie Tage, Bewerbungs- oder Immatrikulationzeiträume – alle Termine und Fristen im Semesterüberblick.

Studienberatung und -information

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