Anforderungen an Dokumente für die Bewerbung und Einschreibung an der TUM

Für die Bewerbung und Einschreibung an der TUM müssen Sie authentische Dokumente in TUMonline hochladen, mit denen Sie Ihre Schulbildung oder Ihren akademischen Werdegang nachweisen können.

Für einen Bachelorstudiengang sind dies üblicherweise die Hochschulzugangsberechtigung (HZB), für einen Masterstudiengang die Abschlussdokumente beziehungsweise das Transkript Ihres abgeschlossenen Bachelorstudiengangs. Eine genaue Liste der Dokumente, die Sie hochladen müssen, erhalten Sie in Ihrem TUMonline-Account im Bewerbungsstatus.

Bei Unklarheiten zu einzelnen Dokumenten, besuchen Sie bitte unser Dokumentenglossar.

Bitte beachten Sie den Styleguide für Bewerbungsdokumente.

Aktuelle Hinweis für Bewerberinnen und Bewerber aus Iran

Bewerberinnen und Bewerber aus Iran, die sich bereits in Deutschland aufhalten:

Sind Bewerberinnen und Bewerber aus Iran bereits in Deutschland und können ihre Bildungsnachweise nicht mehr mit dem Legalisierungsstempel der Deutschen Botschaft in Teheran einreichen, ist folgender Weg im Ausnahmefall möglich, solange die Bewerberinnen und Bewerber ihre Originalzeugnisse in Deutschland haben:

  1. Originalzeugnissen von einem amtlich vereidigten Übersetzer übersetzen lassen; auf den übersetzten Zeugnissen muss vom vereidigten Übersetzer bestätigt sein, dass die Übersetzungen auf Grundlage der Originalzeugnisse erstellt wurden
  2. Originalzeugnisse von einem Notar amtlich beglaubigen lassen
  3. Upload in TUMonline der amtlich beglaubigten Kopie des Originals sowie der Zeugnisübersetzung des vereidigten Übersetzers inklusive des Hinweises, dass die Übersetzung auf Grundlage des Originalzeugnisses erstellt wurde


Bewerberinnen und Bewerber aus Iran, die sich aktuell nicht in Deutschland aufhalten:

Derzeit ist die Botschaft in Teheran leider nicht in der Lage, Legalisierungen iranischer Dokumente vorzunehmen. Eine entsprechende Information ist auf der Webseite der Botschaft veröffentlicht.

Es besteht momentan auch keine Möglichkeit, Visa zu beantragen. Das Auswärtige Amt sucht nach Lösungen für Personen, die sich bereits auf der Warteliste der Botschaft befinden. Neuregistrierungen auf der Warteliste sind im Bereich des Studiums momentan nicht möglich.

Solange sich an dieser Situation nichts ändert, hat die Universität leider keinen Handlungsspielraum.

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