Bewerbung für internationale Bewerberinnen und Bewerber

Auf dieser Seite erfahren Sie, was internationale Bewerberinnen und Bewerber beachten müssen.

Wer ist „international“?

Bei der Bewerbung bezieht sich international auf das Land, in dem Sie Ihren Schulabschluss oder Ihr grundständiges Studium absolviert haben. Es geht dabei nicht um Ihre Staatsangehörigkeit oder Ihren Wohnort.

International bedeutet

  • bei der Bewerbung für Bachelorstudiengänge, dass Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland oder an einer Schule mit deutscher Abiturprüfungsordnung erworben haben. Weitere Informationen
  • bei der Bewerbung für Masterstudiengänge, dass Sie Ihre akademische Vorbildung (z.B. Ihren Bachelorabschluss) nicht in Deutschland erworben haben.

Bewerbung für einen Bachelorstudiengang

Alle Informationen für internationale Bewerberinnen und Bewerber

Bewerbung für einen Masterstudiengang

Alle Informationen für internationale Bewerberinnen und Bewerber

Alle Besonderheiten auf einen Blick

Brauchen Sie ein Visum? Informieren Sie sich rechtzeitig!

Viele internationale Studierende an der TUM benötigen für Ihre Einreise nach Deutschland ein Visum. Sobald sie in Deutschland angekommen sind, benötigen sie einen Aufenthaltstitel.

Sie müssen nicht auf die Zulassung warten, um mit dem Visumsprozess zu beginnen! Bereits vor Erhalt der Zulassung kann ein Visum zur Studienplatzsuche beantragt werden und dieses Visum kann in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums umgewandelt werden.

Informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig über die Bestimmungen für Visa und Aufenthaltstitel – und kontaktieren Sie frühzeitig die Deutsche Botschaft oder ein deutsches Konsulat in Ihrem Land.

Wenn Sie ein Visum benötigen, können Sie jetzt Ihren Visumsantrag kostenfrei mit der App „Visaflow“ planen. Dazu benutzen Sie den Code „TUM25“. Bitte beachten Sie, dass VisaFlow ein externer Anbieter ist. Bei technischen und inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das VisaFlow-Team.

Prüfen Sie, ob Sie Studiengebühren zahlen müssen

Internationale Studierende aus Nicht-EWG-Staaten müssen an der TUM in der Regel Studiengebühren zahlen; es werden Erlasse und Stipendien angeboten.

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Beantragen Sie eine Vorprüfungsdokumentation

Internationale Studierende, die ihre Zugangsberechtigung für das Studium nicht im deutschen Bildungssystem erworben haben, müssen eine Vorprüfungsdokumentation beantragen.

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Weisen Sie Ihre Sprachkenntnisse nach

Bei der Bewerbung für ein Studium an der TUM müssen Sie, je nach Studiengang, deutsche und/oder englische Sprachkenntnisse nachweisen.

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Unterlagen als authentische Dokumente vorbereiten

Für die Bewerbung und Einschreibung an der TUM müssen Sie authentische Dokumente in TUMonline hochladen, um Ihre Schulbildung oder Ihren akademischen Werdegang nachzuweisen.

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Weisen Sie Ihren Krankenversicherungsstatus nach

Vor der Immatrikulation muss Ihr Versicherungsstatus von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse digital an die TUM gemeldet werden.

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Beachten Sie die Sonderregeln für bestimmte Länder

Für die Dokumente von Bewerberinnen und Bewerbern mit Hochschul- oder Masterzugangsberechtigung aus bestimmten Ländern gelten besondere Anforderungen.

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Aktuelle Hinweis für Bewerberinnen und Bewerber aus Iran

Bewerberinnen und Bewerber aus Iran, die sich bereits in Deutschland aufhalten:

Sind Bewerberinnen und Bewerber aus Iran bereits in Deutschland und können ihre Bildungsnachweise nicht mehr mit dem Legalisierungsstempel der Deutschen Botschaft in Teheran einreichen, ist folgender Weg im Ausnahmefall möglich, solange die Bewerberinnen und Bewerber ihre Originalzeugnisse in Deutschland haben:

  1. Originalzeugnissen von einem amtlich vereidigten Übersetzer übersetzen lassen; auf den übersetzten Zeugnissen muss vom vereidigten Übersetzer bestätigt sein, dass die Übersetzungen auf Grundlage der Originalzeugnisse erstellt wurden
  2. Originalzeugnisse von einem Notar amtlich beglaubigen lassen
  3. Upload in TUMonline der amtlich beglaubigten Kopie des Originals sowie der Zeugnisübersetzung des vereidigten Übersetzers inklusive des Hinweises, dass die Übersetzung auf Grundlage des Originalzeugnisses erstellt wurde


Bewerberinnen und Bewerber aus Iran, die sich aktuell nicht in Deutschland aufhalten:

Derzeit ist die Botschaft in Teheran leider nicht in der Lage, Legalisierungen iranischer Dokumente vorzunehmen. Eine entsprechende Information ist auf der Webseite der Botschaft veröffentlicht.

Es besteht momentan auch keine Möglichkeit, Visa zu beantragen. Das Auswärtige Amt sucht nach Lösungen für Personen, die sich bereits auf der Warteliste der Botschaft befinden. Neuregistrierungen auf der Warteliste sind im Bereich des Studiums momentan nicht möglich.

Solange sich an dieser Situation nichts ändert, hat die Universität leider keinen Handlungsspielraum.

Termine und Fristen

Semester- und Vorlesungszeiten, vorlesungsfreie Tage, Bewerbungs- oder Immatrikulationzeiträume – alle Termine und Fristen im Semesterüberblick.

FAQs rund ums Studium

Häufig gestellte Fragen zum Studium: Hier geht’s zu den FAQ.

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