TUM Future Learning Fund: Innovative Formate
Mit der Förderlinie „Innovative Formate“ (Förderlinie 2) können Ansätze gefördert werden, die zur inhaltlichen und strukturellen Verbesserung der Lehre beitragen, beispielweise durch neue Lehrformate, extracurriculare und interdisziplinäre Lehrveranstaltungen wie Plug-in-Module, Kooperationen, spezielle didaktische Zugriffe, technische Innovationen oder vertiefende „Deep Dives“ in avancierte Themenfelder. In dieser Förderlinie geht der bisherige Ideenwettbewerb „Studienbezogene Verstärkung der Exzellenzstrategie“ auf.
- Die Antragstellung für beide Förderlinien war von 31. Januar bis 15. März 2026 möglich.
- Es konnten Neuanträge und Anträge auf Verlängerung und Fortführung geförderter Projekte gestellt werden.
Ausschreibung 2026
Das große Engagement und der Einfallsreichtum vieler Lehrender, Mitarbeitender und Studierender haben gezeigt, wie unterschiedlichste Initiativen die Lehre vorantreiben. Die gewonnenen Erfahrungen zeigen das Potenzial neuer Ideen und werden unsere Lehre auch in Zukunft weiter prägen.
Mit der Förderlinie 2 „Innovative Formate“ soll die Förderung von neuen Initiativen, neuen Formaten, neuen Inhalten und neuen Strukturen im Bereich von Lehren, Lernen und Prüfen, die zur Weiterentwicklung der Lehre an der TUM beitragen, im Fokus stehen.
Wir freuen uns über Ihren Projektantrag, wenn Sie Projektideen haben, in denen zum Beispiel
- problembasierte oder projektbasierte Lehre entwickelt oder weiterentwickelt wird,
- interdisziplinäre Lehre entwickelt oder weiterentwickelt wird, die Querschnittsthemen (wie z.B. Nachhaltigkeit, Ethik, Künstliche Intelligenz, Daten- und Prozessanalyse) oder gezielt Fachthemen anderer Disziplinen abdecken,
- Lehrangebote entstehen, die vertiefende „Deep Dives“ in ausgewählte Themenfelder ermöglichen,
- Materialien für Case Studies entwickelt werden (zum Beispiel Fallbeschreibungen, Bild- und Tonmaterial, Datengrundlagen), die über mehrere Semester hinweg in Studiengängen referenziert oder eingebunden werden können,
- Lehrformate unter Integration von externem Material weiterentwickelt werden,
- Angebote den EuroTeQ-Kurskatalog weiter anreichern, zur Unterstützung unserer internationalen Kohorten,
- lehrflankierende Tools und Projekte (z.B. Entwicklung und Erprobung KI-gestützter Werkzeuge) entwickelt werden, welche die Lehre an der TUM gezielt unterstützen.
Die Fördersumme pro Projekt liegt bei maximal 20.000 Euro.
Wenn Sie Ihr Projekt in mehr als einem Semester anbieten möchten, kann sich die Fördersumme entsprechend erhöhen.
Finanzierbar sind Personalkosten und Sachkosten, wie Material-, Workshop- oder Reisekosten. Es gelten die Bedingungen für die Verausgabung von Haushaltsmitteln, daher sind beispielsweise Bewirtungskosten nicht erstattungsfähig.
In begründeten Fällen kann auch eine größere Fördersumme beantragt werden, über deren Vergabe dann wettbewerblich entschieden wird.
Eine erneute Förderung von Formaten, die bereits im Rahmen des ehemaligen Ideenwettbewerbs unterstützt wurden, ist in begründeten Fällen möglich. Voraussetzung für eine erneute Bewerbung im aktuellen wettbewerblichen Verfahren ist, dass eine Weiterentwicklung und der Transformationscharakter des Projekts für die Lehre deutlich werden. Im Projektantrag ist darzulegen, wie die nachhaltige Fortführung umgesetzt werden kann.
Bieten Sie ein Lehrformat an, können Sie sich für die Förderung Ihres Formats für ein Semester bewerben: für das Wintersemester 2026/2027 oder für das Sommersemester 2027. Bei entsprechender Begründung können Projekte auch für beide Semester – das Wintersemester 2026/2027 und das Sommersemester 2027 – gefördert werden.
Bei lehrflankierenden Tools und Projekten, die außerhalb der Semestertaktung entwickelt und erprobt werden, können unter gewissen Voraussetzungen Mittel für eine längere Laufzeit zur Verfügung gestellt werden.
Die Jury-Sitzung findet im Frühsommer 2026 statt, im Anschluss informieren wir Sie über das Ergebnis und Sie können mit Ihrem Projekt starten. Lehrveranstaltungen können frühestens im Wintersemester 2026/27 angeboten werden.
Antragsberechtigt sind Schools, Integrative Research Institutes, Professorinnen und Professoren sowie zentrale Serviceeinrichtungen (zum Beispiel ProLehre | Medien und Didaktik, IT-Servicezentrum, Universitätsbibliothek, TUM Sprachenzentrum, TUM Center for Study and Teaching etc.) und Studierendenvertretungen.
Mehrere Anträge je Einheit sind möglich. Die Anträge sind mit ausreichend zeitlichem Vorlauf dem oder der Vice Dean Academic & Student Affairs, der Leitung der jeweiligen Serviceeinrichtung bzw. dem Fachschaftenrat vorzulegen. Eine unterschriebene Erklärung des/der Vice Deans beziehungsweise der Leitung oder des Fachschaftenrats ist mit dem Antrag einzureichen. Nach Eingang aller Anträge erhält der/die Vice Dean eine Übersicht über alle Anträge seiner/ihrer School, um eine ausgewogene Balance zwischen neuen Lehrangeboten und der bestehenden grundständigen Lehre zu unterstützen.
Die Jury unter der Leitung des/der amtierenden Vizepräsidenten/Vizepräsidentin für Studium und Lehre besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Professorenschaft, der Studierendenschaft, des wissenschaftlichen Mittelbaus und des nichtwissenschaftlichen und wissenschaftsstützenden Personals.
Bei der Auswahl der Projekte werden insbesondere folgende Kriterien herangezogen:
- Innovationsgrad und Beitrag zur Weiterentwicklung von Studium und Lehre an der TUM, die auf aktuelle und zukünftige Anforderungen an universitäres Lernen und Lehren reagieren
- Bei Lehrformaten: didaktische Qualität des Konzepts mit klar definierten Kompetenzzielen
- Nachhaltigkeit, d.h. die Perspektive, dass die entwickelten Formate, Materialien oder Strukturen auch über den Förderzeitraum hinaus genutzt, weitergeführt oder verstetigt werden können
- Machbarkeit und Angemessenheit des Ressourceneinsatzes im Verhältnis zur geplanten Projektlaufzeit
Ein vollständiger Antrag beinhaltet:
- Antragstext: Beschreiben Sie in Ihrem Antragstext bitte die Ausgangssituation, Zielsetzung und konkrete Maßnahme auf maximal zwei Seiten; beschreiben Sie auch, anhand welcher Kriterien Sie bewerten möchten, ob Ihr Projekt erfolgreich war (Evaluationskriterien). Nutzen Sie bitte das unten auf dieser Seite bereitgestellte Template„Antragstext“.
- Tabellarischer Finanzplan: Fügen Sie dem Antrag einen tabellarischen Finanzplan bei. Es können Personal- und Sachkosten beantragt werden. Es gelten die Bedingungen für die Verausgabung von Haushaltsmitteln, daher sind beispielsweise Bewirtungskosten nicht erstattungsfähig. Nutzen Sie bitte das unten auf dieser Seite bereitgestellte Excel-Formular „Tabellarischer Finanzplan“.
- Erklärung: Reichen Sie mit Ihrem Antrag eine unterschriebene Erklärung des/der Vice Deans, der Leitung Ihrer Organisationseinheit oder des Fachschaftenrats ein. Gehen Sie hierzu mit ausreichend zeitlichem Vorlauf auf Ihren Vice Dean, Ihre Leitung oder den Fachschaftenrat zu. Nutzen Sie bitte das unten auf dieser Seite bereitgestellte Template „Erklärung Vice Dean / Leitung / FSR-Vorsitz“.
- Eine vollständige Onlinebewerbung über das Antragsformular; hier müssen Antragstext, tabellarischer Finanzplan und Erklärung hochgeladen werden.
Der Antrag kann auf Deutsch oder Englisch gestellt werden.
Antworten auf formale Fragen der Antragstellung finden Sie in den Vorlagen. Wenn Sie weitere Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne unter tflf@cst.tum.de.
Um den Erfolg sowie die zweckgerechte Verwendung der Mittel zu gewährleisten, besteht eine Berichtspflicht. Die genauen Details hierzu teilen wir Ihnen mit, sobald Ihr Projekt von der Jury ausgewählt wurde.
Anträge sind bis zum 15. März 2026 über das Antragsformular einzureichen.