Rückerstattung des Semesterbeitrags und der Studiengebühren
Wann können Beiträge und Gebühren erstattet werden?
Gezahlte Semesterbeiträge und Studiengebühren können nur dann erstattet werden, wenn folgende Bedingungen der Beitragssatzungen des Studierendenwerks München Oberbayern und der Hochschulgebühren- und Entgeltsatzung erfüllt sind.
- Doppelimmatrikulation: Wenn Sie die Beiträge doppelt an zwei Hochschulen bezahlt haben, kann die Rückerstattung von der Hochschule erfolgen, bei der Sie nicht beitragspflichtig sind.
- Exmatrikulation:
- Exmatrikulation zum Ende eines Semesters und bereits bezahlter Beitrag für das Folgesemester
- Exmatrikulation nach Beginn des Semesters, die innerhalb von fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn wirksam wird:
Bitte stellen Sie dafür einen Antrag auf taggenaue Exmatrikulation, den Antrag finden Sie auf TUMonline. Weitere Informationen finden Sie auch unter Rücktritt vom Studium - In beiden Fällen der Exmatrikulation, wenn Sie eine StudentCard (Plastikkarte) besitzen, ist die Rückerstattung nur möglich, wenn diese spätestens fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn von der Hochschule ungültig gemacht wird. Geben Sie diese daher rechtzeitig bei uns am Service Desk ab oder per Einschreiben an TUM CST Beiträge und Stipendien, Arcisstraße 21, 80333 München oder entwerten Sie sie nach der Exmatrikulation fristgerecht an einem Validierungsautomaten.
Wenn Sie nur über die digitale StudentCard verfügen, verliert diese automatisch mit der Exmatrikulation ihre Gültigkeit.
Der Antrag auf Rückerstattung kann in TUMonline unter Studienbeitragsstatus heruntergeladen werden.
Wann können Beiträge nicht mehr erstattet werden?
- Wenn Sie länger als fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn immatrikuliert sind, ist eine Rückerstattung der Beiträge ausgeschlossen.
- Wenn Ihre validierte StudentCard nicht fristgerecht zurückgegeben wird, ist eine Rückerstattung der Beiträge ausgeschlossen.